93359 Wildenberg, Siegenburger Str. 8309444 - 977 510info@immobilien-buechl.de

Kaufnebenkosten

Was genau sind Nebenkosten und mit wie viel sollte ich beim Immobilienkauf rechnen?

Nebenkosten beim Immobilienkauf

Beim Erwerb von Immobilien fallen stets zusätzliche Kosten an, welche
sich aus folgenden Posten zusammensetzen:

Somit sollten Sie beim Immobilienkauf in Bayern neben dem Kaufpreis
mit Kaufnebenkosten von insgesamt 9,07% des Kaufpreises rechnen
und diese in Ihrer finanziellen Planung berücksichtigen. Eine sorgfältige
Kalkulation und Beratung durch Finanzberater, Notare und auch Ihren
Makler ist unerlässlich, um den Kauf auf solide Beine zu stellen.

Notar und Gerichtsgebühren

Notar- und Grundbuchgebühren

Beim Erwerb einer Immobilie in Deutschland fallen Notar- und Grundbuchgebühren an, die etwa 2 Prozent des Kaufpreises betragen. Ein Immobilienkauf ist hierzulande nur mit Hilfe eines Notars möglich, da dieser eine beglaubigte Urkunde für die rechtswirksame Abwicklung des Kaufvertrags erstellt.

Die Notarkosten decken verschiedene Leistungen ab, wie die Erstellung des Kaufvertrags, die möglicherweise erforderliche Einrichtung eines Notaranderkontos sowie Eintragungen ins Grundbuch, beispielsweise die Auflassungsvormerkung, die Bestellung einer Grundschuld oder den Eigentümerwechsel.

 

Maklergebühren

Ist beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie ein Makler beteiligt, wird eine Maklerprovision fällig. Diese beläuft sich bei uns auf 3,57% des Kaufpreises, inkl. 19% MwSt.

Gemäß gesetzlichen Regelung (§656c BGB) vom 23.12.2020 wird die Maklerprovision zu gleichen Teilen vom Käufer und den Verkäufer getragen.

Grunderwerbssteuer

Grunderwerbsteuer

Wer in Deutschland eine Immobilie kauft, muss auf den Kauf Grunderwerbsteuer zahlen. Berechnungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist der Kaufpreis, so wie er im notariellen Kaufvertrag niedergeschrieben wurde.

Die Erhebung der Steuer fällt in die Hoheit der Länder und beträgt hier in Bayern 3,5%.

Nach der notariellen Beurkundung erhält der Käufer vom Finanzamt den Grunderwerbsteuerbescheid und hat in der Regel einen Monat Zeit, den Betrag zu begleichen.

09444 - 977 510