TIPPGEBER WERDEN
UND EINE PROVISION IN HÖHE VON 5 % AUS DER VERKÄUFERPROVSION ERHALTEN!
Sofern uns das Objekt nicht bekannt ist, bestätigen wir Ihnen innerhalb von 5 Tagen Ihren Anspruch per Mail.
Im Erfolgsfall erhalten Sie die von uns die zugesagte Tippgeber-Provision.
Voraussetzung für die Zahlung der Tippgeber-Provision ist, dass das Objekt erfolgreich durch uns verkauft wird,
der Maklerprovisions-Anspruch entsteht und diese gezahlt wird.
So einfach funktioniert es!
- Sie nennen uns den Eigentümer, der seine Immobilie veräußern möchte
- Wir kontaktieren den Eigentümer diskret und vertraulich
- Nach Abschluss des Maklervertrages erhalten Sie eine Provisionszusage von uns
- Nach erfolgreichem Verkauf und Eingang der Maklerprovision erhalten Sie Ihre Tippgeber-Provision in Höhe von 5% aus der Netto-Verkäuferprovision
Sollten Sie einen entsprechenden Verkaufstipp haben, schreiben Sie eine kurze Nachricht an info@immobilien-buechl.de.
Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und Sie erhalten unser Tippgeberformular.